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Leistungen

Gesellschaftsrecht für Ärzte (Gründungen von BAG, üBAG und MVZs, Praxisverkäufe und -zusammenschlüsse)

Wir beraten Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte unter Berücksichtigung der für Heilberufe spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Kauf und Verkauf von Praxen
  • Gründungen von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen / Berufsausübungsgemeinschaften / überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften
  • Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern sowie Praxisnachfolge
  • Gründungen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • Fassung notwendiger Gesellschafterbeschlüsse
  • Verwahrung Patientenkartei
  • Patienten- und Beschäftigtendatenschutz

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Gerne beraten wir Sie zum Thema Gesellschaftsrecht für Ärzte, Gründungen von BAG, ÜBAG und MVZs, Praxisverkäufen und -zusammenschlüssen.